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Digitale Geschäftsmodelle: Welche Steuern und Abgaben drohen

Eine globale Mindeststeuer soll dafür sorgen, dass jeder Konzern weltweit zumindest ein Minimum an Steuern zahlt und Gewinne nicht mehr in Steueroasen verschoben werden. Die geplante Digitalabgabe in Höhe von drei Prozent für Großkonzerne wurde hingegen aufgeschoben.

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EU-Agenda: Internationales Steuerrecht vereinheitlichen

Großen Digitalunternehmen war es in der Vergangenheit immer wieder gelungen, ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren. Das Modell dahinter: Sie verschoben Gewinne aus Hochsteuer- in Niedrigsteuerländer oder gleich in Steueroasen. Dieser Praxis soll künftig ein Riegel vorgeschoben werden, denn zumindest die sieben führenden Industrienationen haben sich im Juni 2021 darauf geeinigt, eine globale Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent einzuführen.

Zudem soll künftig eindeutig geregelt werden, wo globale Unternehmen ihre Steuern zahlen müssen. Bisher werden die Abgaben nur im Land des Firmensitzes fällig, aber nicht in den Ländern, wo multinationale Digitalkonzerne wie Google oder Amazon ihre Umsätze erzielen. Das führte bei vielen dieser Internetriesen zu einer Verlagerung der Firmensitze in Länder mit niedrigen Unternehmenssteuern.

Pläne für eine europäische Digitalsteuer

Die bereits fortgeschrittenen Pläne für eine EU-weite Digitalsteuer wurden hingegen auf Eis gelegt – zumindest vorerst. Bereits am 21. März 2018 hatte sich die Europäische Kommission darauf verständigt, Einnahmen aus bestimmten digitalen Geschäftsaktivitäten mit einer Digitalabgabe zu belegen, da digitale Geschäftsmodelle bisher niedriger besteuert würden als die klassische Wirtschaft. Die EU-Finanzminister hatten sich auf einen Steuersatz von drei Prozent verständigt, der auf Einnahmen aus Onlinewerbung, dem Verkauf von Nutzerdaten und anderen Geschäften auf den Online-Plattformen erhoben wird.

Diese Steuer soll zwar nur Großkonzerne mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und in der EU von mindestens 50 Millionen Euro treffen, doch auch mittelständische Unternehmen könnten von den Regelungen erfasst und bei ihren Digitalisierungsbestrebungen massiv beeinträchtigt werden. Laut einer Studie des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) würde die Steuerlast an deutsche KMU weitergegeben werden, da diese in vielen Fällen auf die digitale Infrastruktur angewiesen sind, die große elektronische Marktplätze und Plattformen zur Verfügung stellen. Und nicht zuletzt würde die Digitalabgabe herkömmliche Geschäftsmodelle bevorzugen, die Digitalisierungsbemühungen könnten ins Stocken geraten.

Aufgrund dieser und anderer Kritikpunkte wurde die Idee in Deutschland und weiten Teilen der EU noch nicht umgesetzt. Frankreich besteuert Tech-Riesen wie Amazon, Facebook, Google oder Microsoft hingegen seit Ende November 2020. Erst nach dem G20-Gipfel der 20 größten Industrienationen im Juli 2021 in Venedig soll das Thema wieder aufgenommen werden.
 

Kritik vom Digitalverband Bitkom und dem BDI an der Digitalabgabe

Der Digitalverband Bitkom unterstützt die geplante Vereinheitlichung des internationalen Steuerrechts, mahnt aber an, dass digitale Unternehmen oder digitale Geschäftsmodelle nicht einseitig mit einer steuerlichen Sonderbelastung belegt werden dürften. Diese Ungerechtigkeit würde mit der Einführung einer Digitalabgabe an die EU noch verstärkt. Denn es sei ein weit verbreitetes Vorurteil, dass digitale Unternehmen generell weniger Steuern zahlen als andere Unternehmen. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte die geplante Digitalabgabe auf EU-Ebene. Sie würde europäische Unternehmen über Gebühren belasten.

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